Sie wollen einen Antrag auf Bürgergeld stellen? Das können Sie auch online erledigen. Sie brauchen lediglich ein Konto mit einem Jobcenter-Profil anzulegen und können direkt mit dem Antrag loslegen.
Wenn Sie bereits ein Koto mit einem Jobcenter-Profil aus der Vergangenheit haben, können Sie dieses nutzen um den neuen Antrag zu stellen. Wir prüfen automatisch, ob wir einen kompletten neuen Antrag benötigen oder ob ein Weiterbewilligungsantrag (WBA) reicht.
Sie werden mit Fragestellungen durch den Antrag geleitet. Anhand Ihrer Angaben wird automatisch festgestellt, welche weiteren Fragen nötig sind. Zu vielen Punkten können Sie freie Angaben machen und/oder Nachweise hochladen.
Sie können den Antrag jederzeit unterbrechen und später fortsetzen.
Auch wenn Sie den Antrag bereits abgeschickt haben und Ihnen noch etwas einfällt oder Sie noch notwendige Unterlagen finden, können Sie diese nachträglich hochladen.
Wenn wir Fragen oder Anmerkungen haben oder Unterlagen fehlen, die wir zur Bearbeitung benötigen, erhalten Sie digital Nachricht von uns. In dieser Nachricht führt Sie ein Link zu der/den entsprechende Stelle(n) im Antrag, wo sie Angaben machen können und/oder Unterlagen hochladen können. Dadurch kann sich die Bearbeitungszeit Ihres Antrages erheblich verringern.
Wenn wir alle Unterlagen haben und Ihr Antrag abschließend bearbeitet ist, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Auch diesen können wir Ihnen, wenn Sie dies wünschen und diesem Übermittlungsweg zugestimmt haben, online zustellen. Wie Sie dies veranlassen können, sehen Sie hier.
Um unsere Integrationsfachkräfte besser auf das Erstgespräch mit Ihnen vorzubereiten, füllen Sie im Anschluss an den Antrag bitte das Online-Arbeitsmarktprofil aus. So können wir besser auf Ihren bisherigen Werdegang und Ihre Vorstellungen für die Zukunft eingehen.
Bitte beachten Sie, dass trotz der digitalen Möglichkeiten ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit den Ausweisdokument(en) aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft persönlich in dem zuständigen Jobcenter vorsprechen muss. Dazu erhalten Sie im Regelfall eine Aufforderung nachdem Ihr Antrag bei uns eingegangen ist.