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Arbeit lohnt sich – auch mit Bürgergeld

Nicht alle Kielerinnen und Kieler im Bürgergeld-Bezug sind arbeitslos: ungefähr 25% gehen einer Beschäftigung in Voll-, Teilzeit oder Selbstständigkeit nach. Die Gründe, warum Menschen trotz Arbeit weiterhin Sozialleistungen wie Bürger- oder Wohngeld bekommen sind vielfältig. Wenn das Gehalt nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten nach dem Existenzminimum zu decken, springen Sozialstellen ein.

Der Regelsatz des Bürgergeldes ist dazu gedacht, die Kosten des täglichen Bedarfs abzudecken. Wird zusätzlich Einkommen durch Arbeit erzielt, verringert sich die Sozialleistung nicht sofort, sondern nach einem Prinzip der Staffelung: grundsätzlich bleiben 100 € frei, danach ein Prozentsatz je nach Höhe des Einkommens. So wird sichergestellt, dass sich Arbeit lohnt – auch mit Bürgergeld. Mit der Anhebung des Mindestlohns zum 01.01.2025 auf 12,82 € bleibt nun noch mehr im Portemonnaie.

Sie wollen wissen, wie viel Sie zusätzlich haben? Hier ist der Freibetragsrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu finden. Mehr Infos zu Geldleistungen des Jobcenters finden Sie hier.