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Befreiung von Rundfunkgebühren

Empfänger*innen von Bürgergeld können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.

Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags wird nicht automatisch gewährt.

Wie geht das und was wird dafür benötigt?

Die Möglichkeit zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beginnt mit dem Beginn des Leistungsanspruches.

Sie benötigen dazu die Bescheinigung, die Ihnen mit dem Bewilligungsbescheid zugeschickt wird. Diese ist immer auf der letzten Seite zu finden und nennt sich „Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“. Es befinden sich alle notwendigen Daten darauf und auch der passende Adressat ist bereits eingepflegt. Sie tragen nur noch Ihre 9-stellige Beitragsnummer in das dafür vorgesehene Kästchen ein. In allen Briefen und den Zahlungsaufforderungen vom Beitragsservice finden Sie die Beitragsnummer immer oben rechts.

Bitte schicken Sie den Antrag auf Befreiung zusammen mit der Bescheinigung an den Beitragsservice, nicht an das Jobcenter. Wenn Sie die Bescheinigung nicht mehr vorliegen haben, schicken wir Ihnen über den Postfachservice von jobcenter.digital gerne eine Kopie zu.

Bitte denken Sie daran, dass nach Sie den Beitragsservice informieren müssen, wenn Ihr Bewilligungszeitraum (nach Bewilligung eines Weiterbewilligungsantrages) verlängert wird.

Über die Befreiung entscheidet dann der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, nicht das Jobcenter Kiel.

Antrag auf Befreiung von Rundfunkgebühren