Bürgergeld – Neues zum 01. Juli 2023

Bürgergeld nimmt weiter Fahrt auf: Wesentliche Änderungen zum 01. Juli

 

Kooperationsvereinbarung, Qualifizierungs- und Weitebildungselemente, Coaching und höhere Freibeträge runden die Bürgergeld-Reform ab.

 

Das Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt. In diesem ersten Schritt wurde der Regelbedarf erhöht, eine Karenzzeit für Wohnen und Vermögen eingeführt, sowie der Vermittlungsvorrang abgeschafft. Zum 1. Juli wird das Bürgergeld nun bald seine endgültige Ausgestaltung haben.

 

Die rechtlich unverbindliche Kooperationsvereinbarung steht am Anfang des Integrationsprozesses und wird zwischen Leistungsbeziehenden und Integrationsfachkraft auf partnerschaftlicher Basis und in verständlicher Sprache entwickelt. Damit sind die bisherigen Eingliederungsvereinbarungen abgelöst, die mit einer engen Rechtsfolgenbelehrung gestaltet waren. Bei Meinungsverschiedenheiten in der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans kann künftig eine Schlichtungsstelle eingesetzt werden.

 

Zudem steht der Schwerpunkt Qualifizierung im Mittelpunkt. Wer eine Ausbildung oder Umschulung machen will, kann intensiver unterstützt werden, auch durch finanzielle Anreize:

  • Für die Teilnahme an Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, gibt es ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro/ Monat.
  • Für Weiterbildungen ohne Berufsabschluss gibt es den sog. Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro/ Monat.
  • Für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen gibt es Prämien.
  • Ein Berufsabschluss kann auch in drei statt wie bisher zwei Jahren nachgeholt werden.

 

Das Gesetz sieht nun auch ein Coaching vor, das auch soziale und strukturelle Aspekte mehr in den Blick nimmt.

 

Karsten Böhmke, Geschäftsführer des Jobcenters Kiel, sagt: „Was in der Praxis schon lange Erfolg hat, wird nun auch im Gesetz verankert. Eine ganzheitliche Betrachtung der individuellen Lebenslagen der Menschen war im Jobcenter Kiel schon immer ein wichtiges Anliegen. So können wir Hindernisse gemeinsam aus dem Weg räumen und Potentiale sinnvoll ausschöpfen.

Nicht zuletzt werden die Freibeträge erhöht, das heißt, wer arbeitet oder in Ausbildung ist, hat mehr vom Einkommen. Bei einem Verdienst zwischen 520 und 1.000 € werden 30% nicht mit dem Bürgergeld verrechnet, bisher waren es 20%. Weiterhin bleibt: bis 100 € Einkommen bleibt alles anrechnungsfrei, bis 520 € sind es weiterhin 20 %.

Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 €). Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt, wird also nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Außerdem wird ab Juli das Mutterschaftsgeld nicht mehr als Einkommen angerechnet.

 

Karsten Böhmke, Geschäftsführer des Jobcenters Kiel ist von der Weiterentwicklung des Bürgergeldes überzeugt: „Ich freue mich über die Gesetzesreform, die es uns noch besser ermöglicht, unsere Kundinnen und Kunden nachhaltig in Beschäftigung zu bringen und eine soziale Teilhabe zu verbessern. Durch die Anreize zu Qualifizierung können wir bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt für die Menschen schaffen und einen Beitrag zur Arbeits- und Fachkräftesicherung leisten. Die bisherige vertrauensvolle und individuelle Zusammenarbeit wird durch das Gesetz noch mehr gestärkt.“

 

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