Erklärung zum Umgang mit dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG) im JC Kiel

Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG) soll eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung verhindern. Es gilt vorrangig für Träger öffentlicher Gewalt auf Bundesebene.

Obwohl das Jobcenter Kiel nach Einschätzung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit nicht direkt von der Umsetzung des Gesetzes betroffen ist, möchten wir gern den gesellschaftlichen Auftrag erfüllen. Deswegen machen wir unsere Website gemäß den Vorgaben zur barrierefreien Informationstechnik gut zugänglich.

Grundprinzipien sind dabei die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit (§ 12d BGG in Verbindung mit § 3 Absätze 1 bis 4 der BITV 2.0). Entsprechende Anhaltspunkte für die praktische Umsetzung liefern die Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0.

Aufgrund dieser Rahmenbedingungen stellen wir Folgendes sicher:

 

Allgemeines:
  • Inhalte sind in einfachem Layout dargestellt
  • Erleichtertes Wahrnehmen von Inhalten; Trennung zwischen Vordergrund und Hintergrund.
  • Alle Funktionen sind von der Tastatur aus verfügbar.
  • Die Benutzer*innen haben ausreichend Zeit, Inhalte zu lesen und zu benutzen. Es gibt keinerlei zeitliche Begrenzungen.
  • Es gibt keinerlei sich bewegende, blinkende, scrollende oder sich automatisch aktualisierende Informationen.
  • Es werden keine Gestaltungselemente benutzt, von denen bekannt ist, dass sie zu Anfällen führen können.
  • Navigationsunterstützung wird zur Verfügung gestellt: der Verzeichnis-Pfad oben auf der Seite ermöglicht es, zu bestimmen, wo sich ein/e Benutzer*in befindet.
  • Überschriften beschreiben ein Thema oder einen Zweck.
  • Abschnittsüberschriften werden genutzt, um den Inhalt zu gliedern.
  • Die Website hat eine klare Struktur und ist somit vorhersehbar.
  • Die Kompatibilität mit assistierender Technik ist gegeben.
Text:
  • Textalternativen (Großschrift).
  • Textinhalte werden lesbar und verständlich bereitgestellt.
  • Eine entsprechende Kontrasttiefe ist gegeben.
  • Der Inhalt kann skaliert werden und zwar so, dass eine Textzeile ohne scrollen in einem bildschirmfüllenden Fenster zu lesen ist.
Bilder:
  • Bilder eines Textes werden nur rein dekorativ benutzt oder dann, wenn eine bestimmte Präsentation von Text unentbehrlich für die zu vermittelnden Informationen ist.

Ein Selbsttest mit der Software „Lighthouse“ hat zu dem Ergebnis geführt, dass unsere Website aufgrund der oben genannten umgesetzten Elemente bereits zu 99% den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht.

Die Zugänglichkeit zu unseren Informationen für alle Menschen hat für uns einen hohen Stellenwert. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit.

 

Barrieren melden: Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sie möchten uns bestehende Barrieren auf unseren Webseiten melden?

Nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Post-Anschrift

Jobcenter Kiel

Postfach 7007

21170 Kiel

 

Telefon-Nummern

Telefon: 0431 709 1525

Gebärdentelefonie und Schrifttelefonie

Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gibt es das kostenlose Servicetelefon für Hörgeschädigte.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Dies kann zum einen die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG sein, weitere Informationen finden Sie hier: Internetseite der Schlichtungsstelle

 

Post-Anschrift

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

 

Telefonnummer, Fax und E-Mail-Adresse

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail:

 

Zum anderen können Sie sich an die Beschwerdestelle Schleswig-Holsteins für Barrieren von Informationen öffentlicher Stellen im Internet nach dem Landes­behinderten­gleichstellungs­gesetz (LBGG) wenden.

 

Post-Anschrift

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Landesbeauftragte/r für Menschen mit Behinderung – Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik Schleswig-Holstein

Postfach 7121

24171 Kiel

 

Telefonnummer und E-Mail-Adresse

Telefon: 0431 988 162 0

E-Mail:

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren