Wir sind für Sie da!
Steigende Energiekosten für Strom und Heizung können dazu führen, dass einige Haushalte die neue Situation nicht ohne Hilfe bewältigen können – trotz aller eigenen Energiesparmaßnahmen.
Das Jobcenter hilft Ihnen durch die Krise!
Sie fragen sich, ob Sie die Abschläge oder die Nachzahlungen erbringen können? Sie möchten etwas tun, bevor Ihnen Schulden entstehen?
Wir prüfen:
- Ob Sie einen Anspruch auf Übernahme der Kosten durch das Jobcenter haben
- Wie Sie ggf. entstehende Schulden verhindern oder abbauen können
- Welche Hilfestellungen Ihnen sonst noch in der Krise helfen können
Mehr Informationen auch hier: https://www.energie-sparen-jetzt.sh/ und hier https://www.stadtwerke-kiel.de/preisbremse-tutorial
Anspruch beim Jobcenter? Das sollten Sie wissen
Grundsätzlich erhalten Sie Leistungen vom Jobcenter, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Wenn Sie einmalige Aufwendungen für Energiekosten (Nachzahlung aus einer Abrechnung oder für Bevorratung mit Heizmitteln) nicht zahlen können, kann ein Antrag nur für den Monat der Fälligkeit der Aufwendung gestellt werden.
Dieser Antrag muss bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat (in dem Sie die Rechnung erhalten) gestellt werden.
Ihr Anspruch kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken oder auch nur für den Zeitraum der Nachzahlung gelten. Das prüft das Jobcenter in jedem Einzelfall.