Seit 01.01.2023 hat die elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung den „gelben Schein“ abgelöst. Betriebe sind verpflichtet, die Daten auf elektronischem Weg bei den Krankenkassen abzurufen.
Für Jobcenter und Agenturen für Arbeit gilt dies noch nicht. Diese Behörden haben noch nicht die Berechtigung, bei den Krankenkassen die Daten einzuholen. Das soll 2024 möglich sein.
Daher gilt: Kundinnen und Kunden des Jobcenters brauchen eine schriftliche Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung für das Jobcenter bzw. bei der Teilnahme an Maßnahmen. Bitte fordern Sie Ihre Bescheinigung aktiv bei Ihrer Ärztin/ Ihrem Arzt an und reichen Sie sie ein.